So kannst du deine Mitarbeiter kostenlos weiterbilden und sparst gleichzeitig bis zu 75 Prozent Lohnkosten für 14 Monate.

Vorteile der geförderten Weiterbildung

Vollständige Förderung der Weiterbildungskosten

Ihre Weiterbildungsmaßnahmen können bis zu 100% gefördert werden.

Reduzierung der Lohnkosten

Erhalten Sie eine Förderung von bis zu 75% der Lohnkosten während der Weiterbildung.

Keine Rückzahlungspflicht

Selbst wenn der Mitarbeiter das Unternehmen verlässt, muss nichts zurückgezahlt werden.

Vielfältige Weiterbildungsangebote

Nutzen Sie die Förderung für verschiedene Bereiche wie Social Media, Google Ads, SEO, etc.

Risikofrei

Es besteht kein finanzielles Risiko für Ihr Unternehmen.

Zufriedenheitsgarantie

Wir garantieren Ihre Zufriedenheit mit der Weiterbildungsmaßnahme

AZAV-Zertifizierung

Unsere Weiterbildungsangebote sind nach AZAV zertifiziert.

Kostenfreier Antrag

Die Beantragung der Förderung ist für Sie völlig kostenfrei.

Ihr Unternehmen muss mindestens eine/n voll- oder teilzeitbeschäftigte/n Mitarbeiter/in haben, um für die Förderung in Frage zu kommen. Dies gilt sowohl für kleinere Unternehmen als auch für größere Betriebe. Durch die Einhaltung dieser Bedingung können Sie sicherstellen, dass Sie die Vorteile der finanziellen Unterstützung optimal nutzen können, um die Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter/innen zu fördern.

Rechenbeispiel für Unternehmen bis 50 Mitarbeiter

Wie hoch fällt die Förderung für meinen Betrieb aus?

Übernahme Lehrgangskosten
Arbeitsgebergeldzuschuss
Arbeitsgeber-geldzuschuss
Betriebe
< 50 Beschäftigte
bis zu
bis zu
Betriebe
50 - 499 Beschäftigte
bis zu
bis zu
Betriebe
> 500 Beschäftigte
bis zu
bis zu

FAQs

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die geförderten Weiterbildungen. Erfahren Sie mehr über die Voraussetzungen, den Antragsprozess, die Fördermöglichkeiten und weitere wichtige Details, um die bestmöglichen Vorteile für Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter zu nutzen.

Was geschieht bei Abbruch der Weiterbildung?

Der Gehaltszuschuss endet und die Teilnahme an der Weiterbildung erlischt. Wir stellen eine Teilnahme-Bestätigung aus. Das ist alles!

Muss ich empfangene Zahlungen zurückerstatten?

Nein! Vertraglich ist Ihnen zugesichert, dass die Teilnahme an der Weiterbildung ohne Risiko und Rückzahlungspflicht ist.

Erhalte ich Hilfe beim Antrag auf Weiterbildung?

Ja. Wir unterstützen Sie im gesamten Antragsprozess. Mit unserer Hilfe ist der Antrag innerhalb einer Stunde für Sie erledigt. Den Rest übernehmen wir für Sie.

Welche Angaben benötigen Sie vorab von mir?
  1. Ihre Entscheidung, die Förderung unverbindlich zu beantragen.
  2. Die Anzahl der Teilnehmer und Mitarbeiter im Unternehmen.
  3. Ihre Betriebsnummer.
Ab wann muss ich mich für die Weiterbildung entscheiden?

Erst, wenn die Agentur für Arbeit Ihnen Ihre Leistungen durch einen Bescheid verbrieft.

Was muss ich Schritt für Schritt für die Teilnahme an der Weiterbildung tun?
  • Der Antragsprozess wird über die Agentur für Arbeit gesteuert. Dafür benötigen Sie Ihre Betriebsnummer. Diese 8-stellige Zahl finden Sie auf jedem Lohnkonto. Mit der Betriebsnummer fordern wir den Erhebungsbogen bei der Agentur für Arbeit an.
  • Sie entscheiden, wer an der Weiterbildung teilnimmt. Bitte sprechen Sie vorab mit den teilnehmenden Personen.
  • Den Erhebungsbogen füllen wir gemeinsam aus. Mit unserer Unterstützung dauert das ca. 10 Minuten.
  • Den Erhebungsbogen senden Sie an die Agentur für Arbeit zurück.
  • In 1-3 Wochen stellt die Agentur für Arbeit den Bildungsgutschein für Sie aus. Das ist Ihr verbrieftes Recht: Die Weiterbildungskosten werden übernommen und das Gehalt wird bezuschusst.
  • Erst jetzt entscheiden Sie, ob Sie die Förderung annehmen und Ihre Weiterbildung beginnen.